Der Unfall

Die ersten Minuten nach einem Unfall:

  1. Bewahren Sie Ruhe.
  2. Lassen Sie sich von Ihrem Unfallgegner den Namen, die Anschrift, die Telefonnummer sowie die Fahrzeug- und Versicherungsdaten geben.
  3. Notieren Sie sich immer das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners.
  4. Erstellen Sie ggf. eine Unfallskizze bei unserem Partner motor-talk.de.
  5. Wenn möglich bitte Lichtbilder der Unfallstelle bzw. der beteiligten Fahrzeuge anfertigen.
  6. Ziehen Sie bei Personenschäden und unklarer Rechtslage bzw. unklarer Unfallursächlichkeit die Polizei hinzu.
  7. Lassen Sie sich weder vom Unfallgegner, Zeugen oder anderen Beteiligten verunsichern.
  8. Und zu guter Letzt. Lassen Sie sich von uns als unabhängigen Partner beraten. Denn wir können Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Schadenregulierung mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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Der Schadenfall


Ist es zum Schadenfall gekommen, stellen sich die Fragen nach:

    • der Art und dem Umfang des Schadens sowie der Schadenhöhe
    • einer eventuellen Wertminderung des Fahrzeuges bedingt durch den Schaden
    • der Reparaturdauer und der Höhe der Nutzungsausfallentschädigung
    • dem Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeuges
    • der Wiederbeschaffungsdauer für ein ähnliches oder vergleichbares Fahrzeug für den Fall einer eventuellen schadenbedingten Ersatzbeschaffung.
    • nach dem eventuellen Restwert für das beschädigte Fahrzeug
    • sowie nach den sonstigen mit dem Schadenereignis im Zusammenhang stehenden Kosten

Ein Schadengutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen geht auf alle mit dem Schadenereignis zusammenhängenden Fragestellungen ein, schafft Sicherheit und Klarheit über die Höhe des Schadenersatzanspruches und dient als Regulierungsgrundlage mit dem Schadenverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung.

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Schadengutachten


Im Haftpflichtschadenfall (ein fremd verschuldeter Unfall) hat der Geschädigte nach herrschender Rechtsprechung das uneingeschränkte Recht einen Sachverständigen seiner Wahl zur Ermittlung der Schadenhöhe und Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen. Die Kosten für den Sachverständigen bzw. des Schadengutachtens müssen vom Schadenverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung übernommen werden. Lediglich bei sogenannten Bagatellschäden bis zu einer Schadenhöhe von ca. 750,00 Euro kann der Schadenverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung die Übernahme der Kosten für ein Schadengutachten ablehnen. Jedoch werden diese Kosten im Regelfall auch ohne Rechtspflicht sehr oft übernommen.

Sollte sich bei der Besichtigung eines beschädigten Fahrzeuges herausstellen, dass ein Bagatellschaden vorliegt, erstellen wir grundsätzlich nur einen Kostenvoranschlag / Kurzgutachten der jedoch ebenfalls als Grundlage für die Schadenregulierung verwendet werden kann. Die für den Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer günstigere Variante umfasst jedoch lediglich die Durchführung einer Reparaturkostenkalkulation mit einer professionellen Fotodokumentation des eingetretenen Schadens. Die Reparaturdauer, eine eventuell anfallende Wertminderung, die Höhe einer Nutzungsausfallentschädigung sowie der Wiederbeschaffungswert bzw. der Restwert des unfallbeschädigten Fahrzeuges werden hier nicht ermittelt.

Das Wichtigste für Sie als Geschädigte oder Geschädigter ist:
Lassen Sie sich nicht das Zepter aus der Hand nehmen wenn es um die Ermittlung Ihres Schadenersatzanspruchs geht und bestehen Sie auf Ihr Recht sich unabhängig beraten und helfen zu lassen!

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KFZ-Versicherung


Während beim Autokauf das Geld eher locker sitzt, setzen viele Autofahrer den Rotstift bei den Autoversicherungen an. Auf einer Vielzahl von Internet-Portalen berechnen sie den günstigsten Tarif online, oft funktioniert der Autoversicherungsvergleich ohne Anmeldung. Wer aber ausschließlich nach billigen Autoversicherungen sucht, lässt wichtige Aspekte eines Tarifvergleichs außer Acht.

Wer ein Auto zulassen möchte, benötigt zwingend die gesetzlich vorgeschriebene Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. Sie schützt Ihr Vermögen gegen Schadensersatzansprüche, wenn Sie selbst einen Unfall verschulden. Schwere Personenschäden gehen durch steigende Behandlungs- und Pflegekosten leicht in die Millionen. Und als Halter eines Kraftfahrzeugs haften Sie dafür sogar ohne Verschulden, wenn ein Schaden aus der sogenannten Betriebsgefahr des Fahrzeugs entsteht, zum Beispiel ein Reifen platzt oder die Bremsen trotz regelmäßiger Wartung versagen.

Berechtigte Forderungen des Geschädigten bezahlt der Versicherer. Damit ist gleichzeitig ein Opferschutz sichergestellt, ohne dass staatliche Sozialsysteme in Anspruch genommen werden müssten, selbst wenn der Unfallverursacher kein Geld hat. Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung erfüllt aber gleichzeitig auch eine Rechtsschutzfunktion, denn der Versicherer wehrt unberechtigte Ansprüche auf seine Kosten ab. Das ist häufig der Fall, wenn den Unfallgegner ein Mitverschulden trifft, etwa, wenn Sie die Vorfahrt verletzt haben, der andere Fahrer aber deutlich zu schnell unterwegs war.

 

Ehrlichkeit beim Abschluss einer KFZ-Versicherung lohnt sich


Kfz-Versicherungen sind im Internetzeitalter schnell abzuschließen. Alle wichtigen Informationen lassen sich im Netz bei Vergleichsportalen und Ratgebern wie http://www.kfzagenten.com/ finden. Anschließend füllt man beim Versicherer seiner Wahl ein Online-Formular aus. Der Versicherungsbeitrag berechnet sich über die Typklasse des Fahrzeugs, die sowohl für Voll- und Teilkasko als auch für die KFZ Haftpflichtversicherung entscheidend ist. Außerdem gibt es Rabatte, wenn eine vergleichsweise geringe Unfallwahrscheinlichkeit vorliegt.

Was sind weiche Rabattmerkmale bei KFZ-Versicherungen?

Versicherer gewähren oft Rabatte, wenn das Fahrzeug wenig genutzt wird oder ausschließlich ein sehr geübter Fahrer am Steuer sitzt. Bei Abschluss der Versicherung achten Versicherungsnehmer vor allem darauf, dass sie einen günstigen Beitragssatz erzielen und versuchen, so viele Vergünstigungen wie möglich zu erhalten. Problematisch wird das, wenn sich bei einem Schadensfall herausstellt, dass bestimmte Angaben für den Unfallzeitpunkt nicht zutreffen. Das kann ein beispielsweise ein anderer Fahrer sein. Es kann auch passieren, dass den Kilometerstand abgefragt wird, wobei zu erkennen ist, dass die jährliche Fahrleistung höher ist, als bei Vertragsabschluss angegeben.

Konsequenzen falscher Angaben durch den Versicherungsnehmer

Zu den häufigsten Sanktionen, wenn eine Verletzung der Vertragspflichten festgestellt wird, gehört die Verweigerung der Leistung durch die Versicherung. Dadurch muss der Versicherungsnehmer die Schäden an seinem Fahrzeug selbst zahlen oder sich auf einen langwierigen Rechtsstreit mit seiner Versicherung einlassen. Außerdem ist mit rückwirkenden Beitragszuschlägen und einer Vertragsstrafe in Form einer Strafzahlung zu rechnen. Diese Kosten sind häufig höher als die Einsparungen, die durch geschönte Angaben erzielt werden können. Daher lohnt es sich, das Formular bei Vertragsabschluss sorgfältig und wahrheitsgemäß auszufüllen.

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