Der Ratgeber
Unser Ratgeber bietet Tipps zu Unfall, Unfallaufnahme, Kfz Schadengutachten, Nutzungsausfall und Schadenregulierung. Wir haben die nötigen Informationen für Sie bereitgestellt. Sie erfahren mehr über den Ablauf eines Gutachtens und erhalten spezifische Informationen zu verschiedenen Fahrzeugtypen. Unabhängige Beratung vom Experten in und um Kassel!
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Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Bei einem Kfz-Haftpflichtschäden hat der Geschädigte Anspruch auf Wiederherstellung des Ursprungszustands. Das heißt der Geschädigte soll so gestellt werden, als wäre der Schaden nicht eingetreten.
Ein Kostenvoranschlag kann hier nur bedingt weiterhelfen, weil wichtige Teile des Schadenersatzanspruchs nicht berücksichtigt werden können!
Ein qualifiziertes Kfz-Schadengutachten dokumentiert nicht nur den entstandenen Schaden und zeigt den technisch und wirtschaftlich sinnvollsten Reparaturweg auf. Hierbei werden alle relevanten Werte zur Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs geprüft und ggf. berücksichtigt.
Die Kosten für das Kfz-Schadengutachten, muss nach gültiger Rechtsprechung – eine 100 prozentige Haftungsquote vorausgesetzt – die gegnerische Versicherung bzw. der Schädiger tragen!
Das fertige Kfz-Schadengutachten und unsere Kostenrechnung, werden auf Wunsch des Geschädigten, durch uns, an alle relevanten Stellen wie Versicherungen, Rechtsanwälte und Reparaturbetriebe weitergeleitet. Der Geschädigte bekommt analog dazu, alle Dokumente auf dem Postweg oder per E-Mail, für die eigenen Unterlagen zugesandt.
Weitergehend stehen wir auch nach Fertigstellung, bis zur endgültigen Regulierung, für Rückfragen, Stellungnahmen und sonstige Hilfen zur Verfügung. Gerne vermitteln wir Ihnen für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in der Region.
Somit ist gewährleistet, dass Sie als Geschädigte nach einem unverschuldeten Unfall, größtmöglich entlastet werden und nur in geringen Maß selbst aktiv werden müssen.
Dies umfasst:
Kfz-Schadengutachten umfassen:
Der Schadenfall
Ist es zum Schadenfall gekommen, stellen sich die Fragen nach:
Ein Schadengutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen geht auf alle mit dem Schadenereignis zusammenhängenden Fragestellungen ein, schafft Sicherheit und Klarheit über die Höhe des Schadenersatzanspruches und dient als Regulierungsgrundlage mit dem Schadenverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung.

Die ersten Minuten nach einem Unfall
Ein Unfall kann jederzeit und unerwartet passieren, sei es im Straßenverkehr oder auf privatem Gelände. In solchen Situationen ist es hilfreich, einen klaren Kopf zu bewahren und systematisch vorzugehen. Unser Ratgeber bietet Ihnen praktische Informationen und wertvolle Tipps, wie Sie nach einem Unfall am besten vorgehen.

Bewahren Sie Ruhe.

Lassen Sie sich von Ihrem Unfallgegner den Namen, die Anschrift, die Telefonnummer sowie die Fahrzeug- und Versicherungsdaten geben.

Notieren Sie sich immer das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners.

Erstellen Sie eine Unfallskizze.

Wenn möglich bitte Lichtbilder der Unfallstelle bzw. der beteiligten Fahrzeuge anfertigen.

Ziehen Sie bei Personenschäden und unklarer Rechtslage bzw. unklarer Unfallursächlichkeit die Polizei hinzu.

Lassen Sie sich weder vom Unfallgegner, Zeugen oder anderen Beteiligten verunsichern.

Und zu guter Letzt.
Lassen Sie sich von uns als unabhängigen Partner beraten.
Denn wir können Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Schadenregulierung mit Rat und Tat zur Seite stehen.
KontaktDie häufigsten Fragen auf einen Klick.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Dienstleistungen und Abläufe. Unser Ziel ist es, Ihnen klare und hilfreiche Informationen zur Verfügung zu stellen, damit Sie bestens informiert sind. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren. Unser engagiertes Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und freut sich, Sie bei Ihrem Anliegen zu unterstützen.
Wie verhalte ich mich in einem Haftpflichtschadenfall gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung?
Wann ist es notwendig selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen?
Reicht da nicht auch ein Kostenvoranschlag meiner Werkstatt?
Allerdings bezieht sich der entstandene Schadenersatzanspruch aus einem Kfz-Haftpflichtschaden nicht nur auf die notwendig gewordenen Reparaturkosten. Darüber hinaus besteht in vielen Fällen auch ein Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung sowie unter Umständen auch ein Anspruch auf eine merkantile Wertminderung. Diese Positionen werden im Regelfall nicht berücksichtigt.
Gilt das auch für sogenannte Bagatellschäden?
Weiterhin können auch verhältnismäßig geringe Schäden, je nach Fahrzeugalter eine Ermittlung der Fahrzeugwerte, wie des Wiederbeschaffungswertes und des Restwertes, notwendig machen. Gerade bei älteren Fahrzeugen haben diese Werte einen großen Einfluss auf die spätere Regulierungssumme und sollten unabhängig ermittelt werden.
Entsprechend der jeweiligen Sachlage und der schadenrelevanten Zahlen wird durch den Kfz-Sachverständigen beurteilt welches Produkt zur Schadenregulierung benötigt wird und dementsprechend erstellt.
Was kostet ein Kfz-Sachverständigengutachten?
Wer trägt in einem Haftpflichtschadenfall die Kosten für ein Kfz-Schadengutachten?
Wie verhalte ich mich in einem Kaskoschadenfall?
Kann ich in einem Kaskoschadenfall selbst einen Sachverständigen meiner Wahl beauftragen?
Die wichtigsten Begrife erklärt.
Auf dieser Seite finden Sie eine Reihe von Definitionen zu zentralen Begriffen, die in unseren Spezialgebieten wichtig sind. Ziel ist es, Ihnen ein besseres Verständnis für die Fachausdrücke und deren Bedeutung in unseren Prozessen und Dienstleistungen zu vermitteln. Wenn Sie weitere Fragen zu einem bestimmten Begriff haben, stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Klärung zur Verfügung. Unsere Begriffsdefinitionen sollen Ihnen helfen, sich sicher und informiert in den Themenbereichen rund um Fahrzeuge und Gutachten zu bewegen.
Haftpflichtschaden
Bei einem Haftpflichtschadenfall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Hiervon klar zu unterscheiden sind vertraglich vereinbarte Ansprüche aus einer Kaskoversicherung.
Kaskoschaden
Bei Teilkaskoschäden handelt es sich in der Regel um Wild-, Diebstahl-, Hagel-, Glas-, Brand- oder Sturmschäden.
Bei einem Vollkaskoschaden handelt es sich in der Regel um selbstverschuldete Unfallschäden sowie Vandalismusschäden am eigenen Fahrzeug.
Regulierungsgrundlage ist in diesen Fällen immer der abgeschlossene Versicherungsvertrag bzw. die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). Grundsätzlich ist hierbei zu beachten, dass im Fall eines Kaskoschadens die Versicherung weisungsberechtigt ist und somit z.B. entscheidet welcher Sachverständige den Schaden besichtigt und die Schadenhöhe feststellt. In vielen Fällen hat der Versicherungsnehmer, je nach Versicherungsvertrag, eine Selbstbeteiligung zu tragen.
Totalschaden
Der Anspruch auf Wiederherstellung verwandelt sich in diesem Fall in einen Anspruch auf Geldersatz in Höhe des ermittelten Wiederbeschaffungswertes abzüglich eines evtl. zu erzielenden Restwertes für das beschädigte Fahrzeug.
Allerdings bezieht sich der entstandene Schadenersatzanspruch aus einem Kfz-Haftpflichtschaden nicht nur auf die notwendig gewordenen Reparaturkosten. Darüber hinaus besteht in vielen Fällen auch ein Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung sowie unter Umständen auch ein Anspruch auf eine merkantile Wertminderung. Diese Positionen werden im Regelfall nicht berücksichtigt.
Nutzungsausfallentschädigung
Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bemisst sich aus der ermittelten Reparaturdauer und einem je nach Fahrzeugtyp festgelegten Tagessatz. Der korrekte Tagessatz wird hierbei durch den Sachverständigen aus den einschlägigen Nutzungsausfalltabellen entnommen und entsprechend im Gutachten ausgewiesen.
Ein Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung besteht nur dann, wenn das unfallbeschädigte Fahrzeug nicht mehr fahrbereit bzw. verkehrssicher ist und / oder tatsächlich eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung stattgefunden hat. Nutzt der Geschädigte das Fahrzeug weiter, ohne den Schaden reparieren zu lassen, besteht kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.
Weiterhin können auch verhältnismäßig geringe Schäden, je nach Fahrzeugalter eine Ermittlung der Fahrzeugwerte, wie des Wiederbeschaffungswertes und des Restwertes, notwendig machen. Gerade bei älteren Fahrzeugen haben diese Werte einen großen Einfluss auf die spätere Regulierungssumme und sollten unabhängig ermittelt werden.
Entsprechend der jeweiligen Sachlage und der schadenrelevanten Zahlen wird durch den Kfz-Sachverständigen beurteilt welches Produkt zur Schadenregulierung benötigt wird und dementsprechend erstellt.
Wiederbeschaffungswert
Restwert
Merkantile Wertminderung
Die merkantile Wertminderung wird durch einen unabhängigen Sachverständigen individuell ermittelt und im Schadengutachten gesondert ausgewiesen.
130 %-Grenze/ Regulierung (Opfergrenze)
Als Grundvoraussetzung hierfür gilt, die ermittelten Reparaturkosten dürfen den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges nicht um mehr als 30% übersteigen, der Geschädigte muss das Fahrzeug weiterhin nutzen (in der Regel mindestens 6 Monate) und die Reparatur muss vollständig, wie im Gutachten kalkuliert, ausgeführt werden.
Wiederherstellungsaufwand
Wiederherstellungsaufwand = Reparaturkosten + merkantile Wertminderung
Wiederbeschaffungsaufwand
Wiederbeschaffungsaufwand = Wiederbeschaffungswert - Restwert
Fiktive Abrechnung
Jedoch werden nicht in jedem Fall die Reparaturkosten netto erstattet. Insbesondere bei Fahrzeugschäden, die in ihrer Schadenhöhe 50% des Wiederbeschaffungswertes überschreiten, wird durch die schadenregulierende Versicherung geprüft, ob eine Regulierung auf Basis des Wiederherstellungsaufwandes (Reparaturkosten + merkantile Wertminderung) oder auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwandes (Wiederbeschaffungswert ./. Restwert) zum Tragen kommt.
Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Geschädigte zwar den entstandenen Schaden ersetzt bekommen soll, sich aber auch nicht durch den Schaden bereichern darf.
Das könnte nämlich dann der Fall sein, wenn der Geschädigte sich die Reparaturkosten netto auszahlen lässt und dann das Fahrzeug im unreparierten Zustand direkt weiterveräußert und möglicherweise so einen höheren Betrag als den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeuges erhält.
Abzüge für Wertverbesserung
Bei einem eingetretenen Schaden ist daher zu berücksichtigen, dass der Geschädigte oftmals im Rahmen einer Reparatur, entsprechende Neuteile als Ersatz für die beschädigten und teilweise schon verschlissenen Fahrzeugteile eingebaut bekommt. Als Ausgleich für die entstandene Wertverbesserung müssen in einem Kfz-Schadengutachten entsprechende Abzüge für eine eventuelle Wertverbesserung berücksichtigt werden.
Schadenminderungspflicht
Diese von den schadenregulierenden Versicherungen gern zitierte Regelung bezieht sich nach geltender Rechtsprechung nicht auf die Erstellung eines Schadengutachtens durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Die Ermittlung der notwendigen Reparaturkosten sind Bestandteil des entstandenen Schadens und somit erstattungspflichtig. Lediglich bei sogenannten Bagatellschäden mit einer Schadenhöhe unter ca. 750,00 EUR ist in der Regel kein vollständiges Schadengutachten notwendig.
In diesen Fällen kann durch den Kfz-Sachverständigen ein entsprechender Kostenvoranschlag als Regulierungsgrundlage erstellt werden. Die Kosten hierfür werden in vielen Fällen von der schadenregulierenden Versicherung erstattet.