Häufige Fragen
Wie verhalte ich mich in einem Haftpflichtschadenfall gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung?
Wichtig ist, lassen Sie sich nicht verunsichern. In einem Haftpflichtschadenfall steht Ihnen das Recht zu, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen und sich unabhängig beraten zu lassen.
Wann ist es notwendig selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen?
Immer dann wenn es zu einem Haftpflichtschaden (also ein Schadenersatzanspruch gegen eine weitere Person besteht) gekommen ist. Denn nur ein unabhängiger Kfz-Sachverständigter berücksichtigt alle relevanten Schadenpositionen rund um den entstandenen Schaden und weist diese entsprechend im Gutachten aus.
Reicht da nicht auch ein Kostenvoranschlag meiner Werkstatt?
Grundsätzlich sind die meisten Werkstätten in der Lage den entstandenen Schaden zu erkennen und somit den notwendigen Reparaturweg festzulegen. Sollte es sich um einen Vertragshändler der entsprechenden Fahrzeugmarke handeln, wird er in der Regel auch Zugriff auf alle nötigen Ersatzteilpreise sowie auf die entsprechenden Reparaturrichtzeiten haben. Problematisch wird es dann, wenn die beauftragte Reparaturwerkstatt nicht über entsprechende Kalkulationsmöglichkeiten verfügt.
Allerdings bezieht sich der entstandene Schadenersatzanspruch aus einem Kfz-Haftpflichtschaden nicht nur auf die notwendig gewordenen Reparaturkosten. Darüber hinaus besteht in vielen Fällen auch ein Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung sowie unter Umständen auch ein Anspruch auf eine merkantile Wertminderung. Diese Positionen werden im Regelfall nicht berücksichtigt.
Gilt das auch für sogenannte Bagatellschäden?
Auch in diesen Fällen sollten Sie sich von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen beraten lassen. Zum einen entpuppen sich in vielen Fällen augenscheinlich geringe Schäden im Lauf einer genaueren Untersuchung umfangreicher als vermutet. Des Weiteren werden während einer Fahrzeugbesichtigung durch den Kfz-Sachverständigen neben der Feststellung des entstandenen Schadens auch eventuelle Beweise gesichert und entsprechend dokumentiert. Ob und inwieweit es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt ist für einen Laien nur schwer oder gar nicht zu beurteilen, so dass erst eine entsprechende Schadenkalkulation eine Aussage zur genauen Schadenhöhe zulässt.
Weiterhin können auch verhältnismäßig geringe Schäden, je nach Fahrzeugalter eine Ermittlung der Fahrzeugwerte, wie des Wiederbeschaffungswertes und des Restwertes, notwendig machen. Gerade bei älteren Fahrzeugen haben diese Werte einen großen Einfluss auf die spätere Regulierungssumme und sollten unabhängig ermittelt werden.
Entsprechend der jeweiligen Sachlage und der schadenrelevanten Zahlen wird durch den Kfz-Sachverständigen beurteilt welches Produkt zur Schadenregulierung benötigt wird und dementsprechend erstellt.
Was kostet ein Kfz-Sachverständigengutachten?
Das Grundhonorar für ein Kfz-Sachverständigengutachten richtet sich im Wesentlichen nach der Höhe des entstandenen Schadens. Umfangreiche Schäden verursachen einen höheren Besichtigungs- und Kalkulationsaufwand und wirken sich somit auf die Höhe des Grundhonorars aus. Weitere Kostenpositionen sind Fotokosten sowie eventuelle Fahrt-, Vermessungs- und Fremdkosten. Weiterhin werden in der Regel entsprechende Pauschalen für bürointerne Tätigkeiten und Kosten in Rechnung gestellt, so dass sich die Preisgestaltung individuell an der jeweiligen Sachlage orientiert. Die entsprechenden Honorarlisten liegen zur Einsichtnahme an unserer Betriebsstätte aus.
Wer trägt in einem Haftpflichtschadenfall die Kosten für ein Kfz-Schadengutachten?
Bei eindeutiger Schuldfrage die schadenregulierende Versicherung. Die Kosten für die Schadenfeststellung sind Bestandteil des Schadenersatzanspruches und müssen entsprechend erstattet werden.
Wie verhalte ich mich in einem Kaskoschadenfall?
Ist ein Kaskoschaden entsprechend der Vertragsvereinbarungen Ihrer Fahrzeugversicherung eingetreten, sollten Sie umgehend Ihre Versicherung informieren und den Schaden anzeigen. Der zuständige Sachbearbeiter wird Sie über die weitere Vorgehensweise informieren und entsprechend alle relevanten Schritte einleiten.
Kann ich in einem Kaskoschadenfall selbst einen Sachverständigen meiner Wahl beauftragen?
Grundsätzlich ist Ihre Versicherung aufgrund des bestehenden Versicherungsvertrages weisungsberechtigt. Im Gegensatz zu einem Haftpflichtschaden greift hier das gültige Vertragsrecht und nicht wie im Haftpflichtschadenfall der § 249 BGB. Nach entsprechender Absprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter wäre eine Beauftragung aber dennoch möglich.
Wie behalte ich den Überblick zum Thema Autoversicherung?
Zum Beispiel mit dem KFZ-Versicherungsratgeber von KFZAgenten.com. Dieser steht auf der Webseite als E-Book zum Download kostenlos für Sie zur Verfügung. Auch ist dieser Ratgeber bestens für Fahranfänger geeignet.